Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln, wie PilotFinder Drohnenaufträge vermittelt, was die Plattform leistet und was ausdrücklich Sache von Auftraggeber und Pilot bleibt.

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform PilotFinder, erreichbar unter pilotfinder.de. Betreiberin und Vertragspartnerin ist die FISEKON GmbH, Stellmacherstr. 7, 33428 Marienfeld (Harsewinkel). PilotFinder wird unter dem Geschäftsbereich FLYX Solutions betrieben. Im Folgenden ist mit „PilotFinder“ die Betreiberin gemeint.
  2. Sie gelten für alle Nutzer der Plattform – für Auftraggeber, die einen Drohnenauftrag einstellen, ebenso wie für Drohnenpiloten, die sich darauf bewerben.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen eines Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PilotFinder stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Gegenstand der Plattform – und was PilotFinder nicht ist

  1. PilotFinder ist eine Vermittlungsplattform. Auftraggeber stellen Drohnenaufträge ein; geprüfte Piloten sehen passende Ausschreibungen, bewerben sich, kommunizieren im Chat mit dem Auftraggeber und geben Angebote ab.
  2. Der Vertrag über die Durchführung eines Auftrags kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Piloten zustande. PilotFinder wird nicht Vertragspartei dieses Auftrags, schuldet keine Flugleistung und handelt weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe einer der beiden Seiten.
  3. PilotFinder schuldet allein die Bereitstellung der Plattform mit den jeweils angebotenen Funktionen. Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet: weder, dass sich ein Pilot auf einen Auftrag bewirbt, noch, dass ein Auftraggeber ein Angebot annimmt.
  4. Die Vergütung eines vermittelten Auftrags wird unmittelbar zwischen Auftraggeber und Pilot vereinbart und abgewickelt. PilotFinder erhebt darauf keine Provision und ist an der Zahlungsabwicklung nicht beteiligt.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

  1. Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Bei der Registrierung wird die Rolle gewählt – Auftraggeber oder Pilot. Mit der Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und PilotFinder ein Nutzungsvertrag über die Plattform zustande.
  2. Legt ein Auftraggeber nach der Registrierung keinen Auftrag an, erinnert PilotFinder ihn einmalig per E-Mail daran und bietet Hilfe beim Einstellen an. Darüber hinaus versendet PilotFinder keine Werbung per E-Mail ohne gesonderte Einwilligung.
  3. Die bei der Registrierung und im Profil gemachten Angaben müssen wahr, vollständig und aktuell sein. Änderungen sind unverzüglich im Profil nachzuziehen.
  4. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Zugriff erlangt hat, ist PilotFinder unverzüglich zu informieren und das Passwort zu ändern.
  5. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. PilotFinder kann die Registrierung ablehnen und die Neuanmeldung vorübergehend schließen.
  6. Das Konto ist nicht übertragbar. Je Person und Rolle darf nur ein Konto geführt werden.
  7. Auftraggeber können weitere Personen ihres Unternehmens in ihr Konto einladen (Firmenkonto). Jede eingeladene Person führt eigene Zugangsdaten. Handlungen eines Mitglieds im Firmenkonto – insbesondere das Einstellen von Aufträgen, das Annehmen von Angeboten und das Abschließen von Aufträgen – werden dem Inhaber des Kontos zugerechnet. Der Inhaber ist dafür verantwortlich, nur berechtigte Personen einzuladen und ausgeschiedene Personen zu entfernen.

§ 4 Auftraggeber: Einstellen und Ausschreiben von Aufträgen

  1. Der Auftraggeber beschreibt seinen Auftrag, markiert den Einsatzort, lädt bei Bedarf Dateien hoch und benennt die geforderten Qualifikationen. Die Angaben müssen den Auftrag zutreffend beschreiben.
  2. Ein Auftrag kann bereits vor der Registrierung beschrieben werden. Der Entwurf wird gespeichert und mit der Bestätigung des neu angelegten Kontos eingereicht; ein Entwurf ohne Konto wird nach 30 Tagen gelöscht.
  3. Jeder Auftrag wird vor der Ausschreibung von PilotFinder gesichtet. PilotFinder kann einen Auftrag zurückweisen oder Änderungen verlangen, insbesondere bei unvollständigen, rechtswidrigen oder erkennbar undurchführbaren Angaben. Ein Anspruch auf Ausschreibung besteht nicht.
  4. Diese Sichtung ist eine Plausibilitätsprüfung. Sie ersetzt keine luftrechtliche Prüfung des Einzelfalls und enthält keine Zusage, dass der Auftrag genehmigungsfähig oder in der beschriebenen Form durchführbar ist.
  5. Die genaue Einsatzadresse und die exakten Koordinaten werden einem Piloten erst nach der verbindlichen Zuweisung angezeigt. Bis dahin sieht er nur Postleitzahl, Ort und eine gerundete Position auf der Karte.
  6. Welche Seite erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Aufstiegserlaubnisse einholt, wird im Auftrag angegeben und zwischen Auftraggeber und Pilot vereinbart. PilotFinder holt keine Genehmigungen ein.
  7. Beim Markieren des Einsatzorts zeigt PilotFinder Hinweise auf geografische Gebiete („Geozonen“) an, die auf amtlichen Daten Dritter beruhen. Diese Anzeige ist eine Orientierungshilfe: Sie trifft keine Aussage darüber, ob das konkrete Vorhaben genehmigungsfähig ist, und ersetzt weder die eigene Prüfung noch eine Rechtsberatung. Zu ihrer Verbindlichkeit gilt § 13.
  8. Der Auftraggeber entscheidet allein, welchem Piloten er den Zuschlag erteilt. Die Nutzung der Plattform als Auftraggeber ist unentgeltlich.

§ 5 Piloten: Aufnahme, Nachweise und Freigabe

  1. Die Nutzung als Pilot steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen. Der Pilot handelt als selbstständiger Unternehmer, ist nicht weisungsgebunden und trägt Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen selbst. Ein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis zu PilotFinder entsteht nicht.
  2. Der Pilot hinterlegt seine Nachweise – insbesondere den Kompetenznachweis beziehungsweise das Fernpiloten­zeugnis, die Registrierung als UAS-Betreiber, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung (als laufender Vertrag oder, bei einer Versicherung je Einsatz, für den jeweiligen Auftrag vor dem Einsatz) sowie weitere Zertifikate – und die Skills, für die er sich bewirbt. PilotFinder prüft diese manuell und gibt Profil und Skills frei. Erst danach sieht ein Pilot passende Ausschreibungen.
  3. Die Prüfung bezieht sich auf die Vorlage und Plausibilität der eingereichten Unterlagen. PilotFinder schuldet keine Echtheitsprüfung gegenüber ausstellenden Stellen und keine laufende Überwachung. Der Pilot sichert zu, dass seine Nachweise gültig sind, und meldet deren Wegfall, Widerruf oder Ablauf unverzüglich.
  4. PilotFinder kann eine erteilte Freigabe widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen entfallen, die Angaben unrichtig waren oder gegen diese Bedingungen verstoßen wurde.
  5. Für die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften ist allein der Pilot verantwortlich. Das umfasst insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die Luftverkehrs-Ordnung, erforderliche Betriebsgenehmigungen und Aufstiegserlaubnisse, die Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer sowie den Datenschutz bei Bild- und Videoaufnahmen.

§ 6 Eigene Auftraggeber eines Piloten (Direktvergabe)

  1. Ein freigegebener Pilot kann eigene Auftraggeber über einen von PilotFinder erzeugten Link einladen, sofern PilotFinder diese Funktion für ihn freigeschaltet hat. Der Link ist 30 Tage gültig und einmalig einlösbar. Der Pilot versendet ihn selbst.
  2. Wer sich über einen solchen Link erstmals registriert, wird diesem Piloten zugeordnet. Eine Zuordnung bestehender Konten findet nicht statt. Die Zuordnung begründet keinen Vertrag zwischen Pilot und Auftraggeber und keine Ausschließlichkeit.
  3. Der zugeordnete Auftraggeber kann seine Aufträge unmittelbar an diesen Piloten vergeben, ohne dass sie ausgeschrieben werden. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann jeden Auftrag stattdessen ausschreiben lassen. Die Zuordnung bleibt davon unberührt.
  4. Direkt vergebene Aufträge durchlaufen die Sichtung nach § 4 Abs. 2 nicht: Sie werden nicht ausgeschrieben, es gibt also keine weiteren Piloten, die davor zu schützen wären. Die Aufnahme und Prüfung des Piloten nach § 5 gilt unverändert.
  5. Der Pilot kann einen direkt vergebenen Auftrag zurückgeben. Der Auftrag steht dem Auftraggeber danach wieder zur Verfügung und kann ausgeschrieben werden; die Zuordnung bleibt bestehen.
  6. Der Vertrag über die Leistung kommt auch hier ausschließlich zwischen Auftraggeber und Pilot zustande. Preis und Zahlung bleiben ihre Sache; PilotFinder erhält keine Provision.

§ 7 Bewerbung, Kommunikation und Angebote

  1. Mit der Bewerbung auf einen Auftrag öffnet sich automatisch ein Chat zwischen Pilot und Auftraggeber. Beide Seiten können darin Nachrichten sowie Bilder und PDF-Dateien austauschen.
  2. Angebote gibt der Pilot über die Plattform ab. Ein Angebot kann nur zu einem Auftrag abgegeben werden, der zu diesem Zeitpunkt ausgeschrieben ist.
  3. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot an, kommt der Vertrag über die Durchführung zwischen ihm und dem Piloten zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Der Pilot wird dem Auftrag zugewiesen und erhält die genauen Standortdaten.
  4. Kontaktdaten und Auftragsinhalte, die im Rahmen der Vermittlung bekannt werden, dürfen ausschließlich zur Anbahnung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags verwendet werden. Eine Nutzung für Werbung, der Aufbau eigener Adressbestände oder eine Weitergabe an Dritte sind untersagt.

§ 8 Durchführung und Abschluss eines Auftrags

  1. Die Durchführung des Auftrags ist allein Sache von Auftraggeber und Pilot. Termin, Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrechte an den Aufnahmen und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag.
  2. Der zugewiesene Pilot kann den Abschluss der Arbeiten im Portal melden. Diese Meldung ist eine Mitteilung an den Auftraggeber und keine Abnahme.
  3. Der Auftraggeber bestätigt den Abschluss im Portal. Ob, wann und mit welcher Wirkung eine Werkleistung abgenommen wird, richtet sich allein nach dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Pilot. PilotFinder erklärt keine Abnahme im Namen des Auftraggebers und schließt einen Auftrag nicht automatisch nach Ablauf einer Frist ab.
  4. Mängelrügen, Gewährleistung, Vergütung und Zahlungsverzug sind ausschließlich zwischen Auftraggeber und Pilot geltend zu machen.
  5. Nach dem Abschluss fragt PilotFinder den Auftraggeber, ob der Pilot den Auftrag als Referenz in seinem Profil führen darf. Die Freigabe ist freiwillig; der Auftraggeber bestimmt ihren Umfang und kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Ein Anspruch des Piloten auf eine Referenz besteht nicht – weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber PilotFinder, und auch nicht aus einem kostenpflichtigen Plan.
  6. Ob freigegebene Referenzen im Profil angezeigt werden, richtet sich nach dem Plan des Piloten. PilotFinder kann eine einzelne Referenz entfernen, wenn ihr Text gegen diese Bedingungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt; im Übrigen werden Referenztexte nicht verändert.
  7. Unabhängig von Referenzen weist PilotFinder bei jedem Piloten aus, wie viele Aufträge er über die Plattform abgeschlossen hat. Diese Angabe stammt aus der Auftragsverwaltung, ist keine Bewertung und lässt sich von keiner Seite beeinflussen.

§ 9 Erinnerung an wiederkehrende Prüfungen

  1. Zu einem abgeschlossenen Auftrag kann ein Termin für eine erneute Prüfung hinterlegt werden. Der Pilot trägt ihn für sich ein, sofern sein Plan dieses Merkmal enthält; der Auftraggeber kann zusätzlich seine eigene Erinnerung setzen. Vorausgewählt ist nichts.
  2. Zum Termin versendet PilotFinder eine Nachricht an diejenigen, die erinnert werden wollten. Damit ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine Prüfung tatsächlich fällig, gesetzlich vorgeschrieben oder technisch erforderlich ist. Die Erinnerung ist ein Terminhinweis und keine fachliche oder rechtliche Beurteilung; dafür bleiben Auftraggeber und Pilot verantwortlich.
  3. Beide Seiten können ihre eigene Erinnerung jederzeit im Auftrag entfernen, unabhängig voneinander und unabhängig vom Plan. Endet der Plan des Piloten, entfällt seine Erinnerung; eine vom Auftraggeber gesetzte Erinnerung bleibt bestehen.
  4. Ein Anspruch auf Zustellung besteht nicht. Fällt der Versand aus, begründet das keine Haftung für versäumte Termine.

§ 10 Preise, Pläne und Zahlung

  1. Für Auftraggeber ist die Nutzung der Plattform unentgeltlich – das Einstellen von Aufträgen, der Chat, der Empfang und die Annahme von Angeboten.
  2. Piloten nutzen die Plattform in einem kostenfreien Grundplan oder in einem kostenpflichtigen Plan. Welche Leistungen ein Plan umfasst – insbesondere das monatliche Bewerbungskontingent, die Zahl der Arbeitsproben, der zeitliche Vorlauf beim Sichten neuer Ausschreibungen, das Angebots-PDF, die Anzeige freigegebener Referenzen und die Kennzeichnung im Profil – ergibt sich aus der Planübersicht im Portal in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  3. Alle Preise für kostenpflichtige Pläne sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kostenpflichtige Pläne richten sich ausschließlich an Unternehmer.
  4. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zahlungsdaten werden ausschließlich dort eingegeben; PilotFinder erhält keine Kartendaten. Die Rechnung stellt Stripe im Namen der Betreiberin bereit. Für die korrekte Angabe der Rechnungsanschrift und gegebenenfalls der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist der Pilot verantwortlich.
  5. Ein kostenpflichtiger Plan ist wahlweise mit monatlicher oder mit jährlicher Laufzeit buchbar. Er verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit – einen Monat beziehungsweise ein Jahr –, solange er nicht gekündigt wird. Die gewählte Laufzeit wird vor der Buchung angezeigt. Die Zahlung ist im Voraus für die jeweilige Laufzeit fällig.
  6. Der Plan kann jederzeit im Portal zum Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt werden – es gibt keine Kündigungsfrist, die Kündigung ist bis zum letzten Tag der Laufzeit möglich. Bis dahin bleibt der Plan nutzbar; bereits gezahlte Beträge werden für die laufende Periode nicht anteilig erstattet.
  7. Vor der automatischen Verlängerung eines Jahresplans erinnert PilotFinder in Textform an das bevorstehende Laufzeitende, den dann fälligen Betrag und die Möglichkeit zu kündigen.
  8. Ein Wechsel zwischen kostenpflichtigen Plänen während einer laufenden Laufzeit ist nicht möglich. Ein bestehendes Abonnement ist zu kündigen und die bezahlte Laufzeit abzuwarten, bevor ein anderer Plan gebucht wird. Damit ist ausgeschlossen, dass ein Plan genutzt wird, der nicht bezahlt ist.
  9. Kommt eine fällige Zahlung nicht zustande, wiederholt der Zahlungsdienstleister den Einzug über mehrere Tage. Der Plan bleibt in dieser Zeit zunächst aktiv, der Zahlungsstatus wird im Portal angezeigt. Bleibt die Zahlung endgültig aus, endet das Abonnement und das Konto wird auf den kostenfreien Plan zurückgestuft.
  10. Preisänderungen für kostenpflichtige Pläne kündigt PilotFinder mindestens sechs Wochen vor Beginn der betroffenen Laufzeit in Textform an. Der Pilot kann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

§ 11 Pflichten der Nutzer und unzulässige Inhalte

  1. Nutzer dürfen keine Inhalte einstellen oder versenden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen – insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte. Das gilt für Auftragsbeschreibungen, Profile, Arbeitsproben, Nachrichten, Dateianhänge, Referenztexte und Beiträge im Austausch gleichermaßen.
  2. Beiträge im Bereich „Austausch“ sind für alle Piloten auf der Plattform sichtbar; sie werden ohne Namensnennung angezeigt, der Verfasser bleibt gegenüber PilotFinder erkennbar. Vertrauliche Informationen aus Aufträgen – insbesondere Auftraggeber, Einsatzadressen und Angebotsinhalte – dürfen dort nicht genannt werden. PilotFinder prüft Beiträge nicht vor der Veröffentlichung, darf Beiträge, die gegen diese Bedingungen verstoßen, aber entfernen und darf Fragen in redaktionellen Inhalten der Plattform sinngemäß und ohne Namensnennung aufgreifen.
  3. Unzulässig sind ferner unrichtige Angaben zur Identität oder zur eigenen Qualifikation, das Einstellen von Aufträgen ohne ernsthafte Vergabeabsicht sowie Inhalte, die beleidigend, diskriminierend oder belästigend sind.
  4. Die technische Integrität der Plattform darf nicht beeinträchtigt werden. Untersagt sind insbesondere das automatisierte Auslesen von Inhalten, das Umgehen von Zugangs- oder Sichtbarkeitsbeschränkungen sowie jede Maßnahme, die den Betrieb übermäßig belastet.
  5. Verletzt ein Nutzer diese Pflichten schuldhaft, stellt er PilotFinder von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 12 Verfügbarkeit der Plattform

  1. PilotFinder bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Ausfälle können durch Wartung, technische Störungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von PilotFinder entstehen, etwa bei Netzbetreibern oder eingesetzten Dienstleistern.
  2. Planbare Wartungsarbeiten legt PilotFinder nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigt sie an, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist.
  3. PilotFinder kann Funktionen der Plattform weiterentwickeln, ändern oder einstellen. Führt eine Änderung bei einem kostenpflichtigen Plan zu einer nicht nur unerheblichen Verschlechterung, wird sie in Textform angekündigt; der Pilot kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 13 Haftung

  1. PilotFinder haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PilotFinder nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf – und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  4. PilotFinder haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Durchführung von Verträgen zwischen Auftraggebern und Piloten, nicht für die Richtigkeit der von Nutzern gemachten Angaben und nicht für die Qualität der erbrachten Flugleistungen. Die Prüfungen nach § 4 und § 5 begründen keine Garantie und keine Einstandspflicht für die Leistung eines Piloten.
  5. Für fremde Inhalte, die Nutzer einstellen, ist PilotFinder nach den §§ 7 bis 10 DDG nicht verantwortlich, solange keine Kenntnis von einer Rechtsverletzung besteht. Wird PilotFinder auf einen rechtswidrigen Inhalt hingewiesen, wird dieser unverzüglich entfernt oder gesperrt.
  6. Bei Verlust von Daten haftet PilotFinder nach den vorstehenden Absätzen nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer erforderlich gewesen wäre.
  7. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PilotFinder.
  8. Hinweise auf geografische Gebiete („Geozonen“) beruhen auf Daten Dritter (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, dipul) und sind unverbindliche Anhaltspunkte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine luftrechtliche Prüfung; die Verantwortung für die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften beim Betrieb liegt beim Piloten.

§ 14 Laufzeit, Sperrung und Löschung des Kontos

  1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit beenden, indem er sein Konto im Portal löscht. Ein laufendes kostenpflichtiges Abonnement ist gesondert zu kündigen (§ 10).
  2. Solange ein Auftrag einem Piloten zugewiesen ist oder sich in Durchführung befindet, ist die Löschung des Kontos gesperrt. Der Auftrag ist zuvor abzuschließen oder abzubrechen.
  3. Mit der Löschung werden personenbezogene Daten gelöscht oder unumkehrbar anonymisiert. Geschäftsunterlagen – insbesondere Angebote und Abrechnungsdaten – bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, unter anderem nach § 147 AO, für die Dauer dieser Fristen erhalten. Aufträge und Nachrichten der jeweils anderen Seite bleiben in anonymisierter Form bestehen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
  4. PilotFinder kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 11 vor.
  5. Bei einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß kann PilotFinder das Konto vorübergehend sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Der Nutzer wird über die Sperrung und ihren Grund informiert.
  6. Kündigt PilotFinder ordentlich, wird ein für den nicht mehr nutzbaren Zeitraum bereits gezahltes Planentgelt anteilig erstattet.

§ 15 Widerrufsrecht

  1. Kostenpflichtige Pläne richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht dafür nicht, da es Verbrauchern vorbehalten ist.
  2. Die Nutzung der Plattform als Auftraggeber ist unentgeltlich. Unabhängig davon kann das Konto jederzeit im Portal gelöscht werden, ohne dass dafür Kosten entstehen.
  3. Steht einem Nutzer im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, kann er es formlos – etwa per E-Mail an support@pilotfinder.de – durch eine eindeutige Erklärung ausüben. Die Belehrung für diesen Fall sowie das Muster-Widerrufsformular stehen unter Widerruf.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

  1. PilotFinder kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften oder an eine geänderte Rechtsprechung, zur Beseitigung von Störungen des Vertragsgleichgewichts oder wegen einer Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist.
  2. Änderungen werden mindestens dreißig Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
  3. Widerspricht der Nutzer, gelten die bisherigen Bedingungen fort. PilotFinder kann den Nutzungsvertrag in diesem Fall nach § 14 Abs. 4 ordentlich kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben die zwingenden Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der FISEKON GmbH.
  3. PilotFinder ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  5. Wo diese Bedingungen Textform verlangen, genügt eine E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse.

Anbieter

FISEKON GmbHStellmacherstr. 733428 Marienfeld (Harsewinkel)Deutschland

E-Mail: support@pilotfinder.de · Telefon: +49 5247 407066

Vollständige Anbieterangaben im Impressum, Hinweise zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung, weitere Wege auf der Kontaktseite.