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So beschreiben Sie Ihren Drohnenauftrag, dass Piloten rechnen können

Vier Angaben entscheiden darüber, ob Sie vergleichbare Angebote bekommen oder einen Stapel Zahlen ohne Bezug. Was hineingehört und was nicht, dazu ein Auftrag, zweimal beschrieben.

Darstellung eines neuen Auftrags im Portal mit Beschreibung, Standort auf der Karte, Zeitraum und Einsatzart

Die meisten Aufträge, die bei uns nur halb ankommen, scheitern nicht am Vorhaben, sondern an vier fehlenden Sätzen. Ein Pilot, der nicht weiß, was am Ende herauskommen soll, kann nicht rechnen. Er rät, und er rät zu Ihren Lasten.

Dieser Beitrag zeigt, was in eine Auftragsbeschreibung gehört. Es ist weniger, als die meisten befürchten, und anderes, als die meisten vermuten.

Sie müssen nicht wissen, wie es geht

Das vorweg, weil es die häufigste Hemmschwelle ist. Sie brauchen keine Ahnung von Drohnen. Sie müssen nicht wissen, welche Kamera nötig ist, wie hoch geflogen wird oder ob eine Genehmigung gebraucht wird. Das ist die Aufgabe des Piloten, und einen Teil davon prüfen wir vorher mit.

Was nur Sie wissen können, ist der Zweck, also wofür Sie das Ergebnis brauchen. Alles Weitere lässt sich daraus ableiten.

Die vier Angaben, ohne die niemand kalkulieren kann

1. Was soll aufgenommen werden und wofür?

Nicht „Aufnahmen vom Gebäude“, sondern „Bilder für ein Verkaufsexposé“ oder „Dokumentation von Sturmschäden für die Versicherung“. Derselbe Flug führt zu zwei völlig verschiedenen Ergebnissen. Für das Exposé zählt das schöne Licht, für die Versicherung die lückenlose Abdeckung mit erkennbaren Details.

2. Wo genau?

Postleitzahl und Ort reichen für den Anfang. Die genaue Adresse sieht ohnehin erst der Pilot, den Sie beauftragen. Aber der Ort entscheidet über Anfahrt und darüber, ob das Vorhaben in einem geografischen Gebiet liegt, für das eine Erlaubnis nötig ist.

3. Wie groß ist das Objekt?

Zwischen einem Reihenhaus, einer Lagerhalle und einem Feld liegen Welten an Flugzeit und Bildmenge. Eine grobe Angabe genügt, zum Beispiel Quadratmeter, Stockwerke, Hektar oder auch nur „etwa so groß wie ein Fußballfeld“.

4. Bis wann?

Ein Zeitfenster ist besser als ein Datum. Wer zwei Wochen Spielraum lässt, gibt dem Piloten die Möglichkeit, die Fahrt mit einem anderen Einsatz in der Nähe zu verbinden, und bekommt dafür meist ein besseres Angebot.

Was zusätzlich hilft, wenn Sie es wissen

  • Zugang. Steht die Halle in einem umzäunten Werksgelände? Braucht es einen Schlüssel, eine Anmeldung am Tor, eine Begleitperson?
  • Menschen vor Ort. Ein Betriebsgelände unter der Woche ist etwas anderes als eine leere Baustelle am Sonntag. Wo Unbeteiligte unterwegs sind, gelten strengere Abstände.
  • Ergebnisformat. Rohbilder, bearbeitete Fotos, ein Video, ein Bericht mit markierten Auffälligkeiten? Wenn Sie es nicht wissen, beschreiben Sie, was Sie damit vorhaben, und überlassen Sie den Rest dem Angebot.
  • Was schon vorliegt. Ältere Aufnahmen, ein Lageplan, Ergebnisse einer früheren Prüfung. Das spart dem Piloten Arbeit und Ihnen Geld.

Ein Auftrag, zweimal beschrieben

So nicht

Wir bräuchten Drohnenaufnahmen von unserem Firmengebäude in Gütersloh. Bitte um Angebot.

Darauf kann niemand antworten. Der eine kalkuliert zwei Stunden mit ein paar Bildern, der andere einen ganzen Tag mit Bericht. Die Angebote gehen weit auseinander, und Sie können sie nicht vergleichen. Das liegt nicht daran, dass die Piloten unseriös wären, sondern daran, dass sie Verschiedenes verstanden haben.

So schon

Für unsere neue Website brauchen wir Luftaufnahmen unseres Firmengeländes (Halle mit etwa 1.200 m² plus Hof und Parkplatz) in Gütersloh. Gewünscht sind rund zehn bearbeitete Bilder aus verschiedenen Richtungen, davon zwei mit dem Firmenschild gut sichtbar. Termin flexibel in den nächsten vier Wochen, gern bei gutem Wetter. Zugang über den Haupteingang, Ansprechpartner ist vor Ort.

Das sind vier Sätze mehr, und sie machen den Unterschied zwischen Angeboten, die man vergleichen kann, und einem Stapel Zahlen ohne Bezug.

Was Sie ausdrücklich nicht angeben müssen

  • Kein Budget, wenn Sie keines haben. Die Budgetfelder sind freiwillig. Manche Auftraggeber nennen gern eine Spanne, um Angebote zu bekommen, die dazu passen. Wer sie leer lässt, bekommt trotzdem Angebote.
  • Keine Technik. Welche Drohne, welche Kamera und welche Flughöhe, das gehört ins Angebot, nicht in den Auftrag.
  • Keine rechtliche Einschätzung. Ob eine Erlaubnis nötig ist, müssen Sie nicht wissen. Beim Setzen des Standorts zeigen wir Ihnen die geografischen Gebiete an, die dort hinterlegt sind. Das ist eine Orientierungshilfe ohne Gewähr und ersetzt weder die Prüfung des Einzelfalls noch eine Rechtsberatung. Verantwortlich für die Durchführung bleiben Sie und der Pilot.

Was passiert, wenn etwas fehlt

Nichts Schlimmes. Wir sehen jeden Auftrag vor der Ausschreibung durch und fragen nach, wenn eine Angabe fehlt, die Piloten zum Kalkulieren brauchen. Das ist keine Prüfung Ihres Vorhabens, sondern der Versuch, Ihnen brauchbare Angebote zu verschaffen. Ein Auftrag ohne Zweck und Ort bekommt entweder gar keine oder nur vorsichtshalber teure.

Sie können den Auftrag außerdem jederzeit ändern, solange unsere Durchsicht noch nicht begonnen hat. Und Sie können ihn beschreiben, bevor Sie ein Konto anlegen. Der Entwurf bleibt gespeichert, das Konto kommt am Ende.

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