Genehmigungen für Drohnenflüge: wann sie nötig sind und wer sich kümmert
Die meisten Drohnenaufträge kommen ohne Einzelgenehmigung aus – aber nicht alle. Wann Kontrollzonen, Schutzgebiete oder Wohngrundstücke eine Rolle spielen, wer die Genehmigung einholt und wie PilotFinder das im Auftrag abbildet.

Kaum eine Frage kommt vor einem Drohnenauftrag so verlässlich wie diese: Braucht das eine Genehmigung? Die kurze Antwort: meistens nicht – aber es gibt Fälle, in denen ohne sie gar nichts geht. Und weil eine Genehmigung Vorlauf braucht, lohnt es sich, die Frage am Anfang zu klären statt eine Woche vor dem Wunschtermin.
Die Grundlage: Es zählt nicht mehr, ob gewerblich geflogen wird
Seit der EU-Drohnenverordnung gibt es keine eigene Erlaubnispflicht mehr, nur weil ein Flug bezahlt wird. Entscheidend ist, wie geflogen wird: wie schwer das Gerät ist, wo es fliegt und wie nah an Menschen. Die Verordnung teilt dafür in Kategorien ein – und die allermeisten Aufträge, die hier eingestellt werden, laufen in der offenen Kategorie: Dachinspektion, Immobilienaufnahmen, Thermografie eines Gebäudes, Vermessung eines Grundstücks.
In der offenen Kategorie braucht der Flug selbst keine Einzelgenehmigung, solange die Grundregeln eingehalten werden: Der Pilot fliegt auf Sicht, bleibt unter 120 Metern über Grund und nicht über Menschenansammlungen.
Was der Pilot immer mitbringen muss
Auch ohne Genehmigungspflicht ist ein Drohnenflug kein rechtsfreier Raum. Unabhängig vom Einsatz gilt:
- Registrierung als Betreiber – die zugeteilte e-ID muss am Fluggerät angebracht sein
- Kompetenznachweis – der EU-Nachweis A1/A3, für Flüge näher an Unbeteiligten das A2-Fernpilotenzeugnis
- Haftpflichtversicherung – in Deutschland für jeden Drohnenbetrieb Pflicht
Das ist der Teil, den Sie als Auftraggeber nicht prüfen müssen: Genau diese Nachweise sehen wir uns an, bevor ein Pilot auf PilotFinder freigegeben wird.
Wann es eine Genehmigung oder Freigabe braucht
Interessant wird es, wenn der Einsatzort in einem sogenannten geografischen Gebiet liegt oder der Flug aus der offenen Kategorie herausfällt. Typische Fälle:
- Kontrollzonen von Flughäfen – hier braucht der Flug eine Freigabe der Flugsicherung
- Naturschutzgebiete – Flüge sind dort in der Regel untersagt; Ausnahmen erteilt die zuständige Behörde
- Wohngrundstücke – der Überflug ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, oft ist die Zustimmung der Betroffenen der einfachste Weg
- Bahnanlagen, Bundesfernstraßen, Industrieanlagen, Krankenhäuser, Behörden- und Militärgelände – je nach Fall braucht es eine Ausnahmegenehmigung oder die Zustimmung des Betreibers
- Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder mit schwerem Gerät – das ist die spezielle Kategorie mit eigener Betriebsgenehmigung; solche Einsätze sind die Ausnahme, nicht die Regel
Welche Stelle zuständig ist und was genau verlangt wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. Ob Ihr Einsatzort überhaupt in einer solchen Zone liegt, zeigt die freie Geozonen-Karte. Ein Pilot, der solche Einsätze regelmäßig fliegt, kennt die Wege – auch deshalb ist die Genehmigungsfrage bei uns Teil des Auftrags und nicht Ihr Problem allein.
Oft verwechselt: Luftrecht und Grundstücksrecht
Eine luftrechtliche Genehmigung ersetzt nicht die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Wo die Drohne startet und landet, entscheidet, wem das Grundstück gehört – das gilt auch dann, wenn der Flug selbst völlig frei ist. In der Praxis heißt das: Für den Startplatz auf dem Nachbargrundstück fragt man den Nachbarn, nicht das Luftamt.
Wer kümmert sich darum? Bei uns ist das ein Feld am Auftrag
Beim Einstellen eines Auftrags können Sie ankreuzen, dass Sie eine Genehmigungspflicht vermuten – und festlegen, wer sich kümmert:

„Noch offen“ ist dabei eine völlig gültige Antwort. Wir prüfen jeden Auftrag vor der Ausschreibung ohnehin – auch auf mögliche Genehmigungspflichten – und klären die Zuständigkeit dann mit Ihnen. Piloten sehen die Angabe, bevor sie ein Angebot schreiben: Wer die Genehmigung selbst einholen soll, rechnet diesen Aufwand mit ein.
Was das für Zeitplan und Kosten heißt
Eine Ausnahmegenehmigung braucht je nach Behörde und Bundesland mehrere Wochen. Wenn Ihr Termin fest steht, ist das der Teil des Auftrags, der zuerst geklärt gehören sollte – nicht der letzte. Und wenn der Pilot die Genehmigung einholt, gehört dieser Aufwand in sein Angebot; deshalb steht die Zuständigkeit am Auftrag und nicht im Kleingedruckten.
Kurz zusammengefasst
| Situation | Was in der Regel gilt |
|---|---|
| Dach, Gebäude, Grundstück – freie Lage | Offene Kategorie, keine Einzelgenehmigung |
| Nähe Flughafen / Kontrollzone | Freigabe der Flugsicherung nötig |
| Naturschutzgebiet | Meist untersagt, Ausnahme bei der Behörde |
| Über Wohngrundstücken | Nur unter engen Voraussetzungen |
| Außer Sichtweite, schweres Gerät | Spezielle Kategorie, Betriebsgenehmigung |
| Start- und Landeplatz | Zustimmung des Grundstückseigentümers |
Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag ordnet ein, er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften – und der Blick auf Ihren konkreten Einsatzort, den wir bei der Prüfung Ihres Auftrags ohnehin werfen.
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