Welche Nachweise Sie als Drohnenpilot brauchen, und wofür
A1/A3, A2, Haftpflicht, Betriebsgenehmigung, Fachzertifikate: Was das Luftrecht verlangt, was den Auftrag entscheidet und wie PilotFinder das prüft.

„Welchen Schein brauche ich?“ ist die häufigste Frage von Piloten, die gewerblich anfangen wollen und sie hat keine einzelne Antwort. Denn es gibt zwei voneinander unabhängige Ebenen, und sie werden ständig verwechselt:
- Was das Luftrecht verlangt, damit Sie überhaupt fliegen dürfen.
- Was ein Auftraggeber sehen will, damit er Ihnen einen bestimmten Auftrag gibt.
Die erste Ebene ist Pflicht, die zweite entscheidet, welche Aufträge zu Ihnen passen. Dieser Beitrag ordnet beide und erklärt, was PilotFinder davon prüft.
Ebene 1: Was Sie ohnehin brauchen
Registrierung als Betreiber. Wer eine Drohne mit Kamera oder ab 250 Gramm betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und bekommt eine e-ID, die an der Drohne angebracht wird. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Geld verdienen.
Kompetenznachweis A1/A3. Der Einstieg: eine Online-Schulung mit Test, danach gilt der Nachweis fünf Jahre. Damit fliegen Sie in der offenen Kategorie, vereinfacht gesagt fern von unbeteiligten Menschen.
Fernpiloten-Zeugnis A2. Die Stufe darüber, mit Präsenzprüfung bei einer anerkannten Stelle, ebenfalls fünf Jahre gültig. A2 erlaubt geringere Abstände zu Unbeteiligten und genau daran scheitern in der Praxis viele Aufträge im bebauten Bereich.
Haftpflichtversicherung. In Deutschland Pflicht für jedes Luftfahrzeug, also auch für Ihre Drohne. Wichtig: Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Flüge in aller Regel nicht. Wer Aufträge annimmt, braucht eine Police, die das ausdrücklich einschließt.
Betriebsgenehmigung für besondere Fälle. Sobald Sie außerhalb der offenen Kategorie fliegen, über Menschenansammlungen, jenseits der Sichtweite, mit schwerem Gerät reicht kein Zeugnis mehr. Dann brauchen Sie eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde für genau diesen Betrieb.
Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die EU-Drohnenverordnung und die LuftVO in ihrer jeweils geltenden Fassung; im Zweifel fragen Sie Ihre Landesluftfahrtbehörde.
Ebene 2: Was den Auftrag entscheidet
Hier wird es interessant, denn ein A2-Zeugnis sagt nichts darüber, ob Sie eine Wärmebildaufnahme richtig auswerten können. Fachliche Eignung ist etwas anderes als fliegerische Erlaubnis und je nach Einsatz sieht der Beleg dafür völlig unterschiedlich aus.
Wo es anerkannte Zertifikate gibt: Thermografie etwa hat mit der DIN 54162 und den VATh-Stufen eine eingeführte Systematik; in der Vermessung sind Photogrammetrie-Schulungen üblich. Solche Nachweise sind keine Pflicht, aber sie sind das stärkste Argument, das Sie haben.
Wo es keine gibt: Für FPV-Durchflüge, Immobilienaufnahmen oder Eventfilm existiert kein Zertifikat, das irgendetwas bedeuten würde. Hier zählt allein, was Sie schon gemacht haben, Arbeitsproben, an denen ein Auftraggeber sieht, wie Ihr Ergebnis aussieht.
Wo Papier zwingend dazugehört: Flüge jenseits der Sichtweite, mit Schwerlastgerät oder im BOS-Umfeld setzen Betriebsgenehmigungen voraus. Ohne das entsprechende Dokument ist der Auftrag für Sie schlicht nicht machbar.
Wie PilotFinder das prüft
Wir prüfen jeden Skill einzeln, und wir verlangen dabei genau das, was in dem Bereich überhaupt existiert, wer für FPV ein Zertifikat forderte, würde etwas verlangen, das es nicht gibt.
Deshalb steht bei jedem Skill dabei, welche Art von Beleg dazugehört: ein Dokument, eine Arbeitsprobe, oder beides zur Auswahl. Dazu kommt in jedem Fall eine kurze Beschreibung Ihrer Erfahrung – kein Formularsatz, sondern was Sie in dem Bereich tatsächlich gemacht haben.
Der Maßstab dahinter ist wichtig, und wir formulieren ihn bewusst so: Wir prüfen nicht, ob jemand gut fliegt – sondern ob seine Angabe belegt ist. Über fliegerisches Können kann eine Plattform nicht urteilen, ohne dabei zu sein. Über die Frage, ob ein behaupteter Nachweis existiert und gültig ist, sehr wohl.
Freigegebene Skills tragen ein Prüfsiegel, das Auftraggeber sehen. Eine Stufe lässt sich später anheben, der Antrag läuft dann noch einmal durch dieselbe Prüfung, während der bisherige Stand sichtbar bleibt.
Was passiert, wenn ein Nachweis abläuft
Nachweise haben ein Datum: A1/A3 und A2 laufen nach fünf Jahren ab, die Haftpflicht meist jährlich. Ein abgelaufener Nachweis ist kein formaler Schönheitsfehler – im Ernstfall stehen Sie ohne Versicherungsschutz da.
Wir überwachen die Gültigkeit deshalb und erinnern Sie 30 Tage vor Ablauf per E-Mail. Fehlt danach eine Grundlage (A1/A3 oder A2) oder die Haftpflicht, bekommen Sie eine Warnung und 14 Tage Zeit. Läuft die Frist ab, ohne dass ein gültiger Nachweis vorliegt, blenden wir Ihnen neue Ausschreibungen aus, bis er da ist.
Drei Dinge dazu, die uns wichtig sind: Laufende Aufträge bleiben unberührt – wer schon zugewiesen ist, arbeitet zu Ende. Beworbene Aufträge bleiben sichtbar. Und sobald der Nachweis geprüft vorliegt, ist die Börse in derselben Sekunde zurück; niemand wartet auf einen Wochenlauf.
Wir sagen Ihnen das lieber vorher als im Ernstfall. Eine Zusage, die man erst kennenlernt, wenn sie einen trifft, ist keine.
Womit Sie anfangen
Wenn Sie gewerblich starten wollen: Betreiberregistrierung, A1/A3, gewerbliche Haftpflicht. Das ist die Grundausstattung. A2 lohnt sich schnell, weil es den bebauten Bereich öffnet.
Alles Weitere richtet sich danach, welche Einsätze Sie anbieten wollen – und dafür ist die ehrlichste Vorbereitung, sich anzusehen, was Auftraggeber überhaupt anfragen. Welche Drohne dazu passt, steht in Welche Drohne sollte ich als Pilot kaufen?; wo Sie fliegen dürfen, klärt der Beitrag zu den Geozonen.
Weitere Beiträge
- Für PilotenAus einem Auftrag werden mehrere: wiederkehrende PrüfungenDie meisten Anlässe kehren von selbst wieder — PV jährlich, Dachkontrolle vor dem Winter, Baufortschritt monatlich. Warum der Kunde trotzdem nicht anruft und was Sie am Einsatztag dafür tun können.
- Für PilotenThermografie an Photovoltaikanlagen: was Auftraggeber wirklich erwartenRadiometrische Kamera, Einstrahlung über 600 W/m², modulgenauer Bericht: Was dieses Einsatzfeld technisch verlangt, warum die Auswertung länger dauert als der Flug und welche Nachweise zählen.
- Für PilotenGeozonen verstehen: wo Drohnen nicht einfach fliegen dürfenKontrollzone, Naturschutz, Wohngrundstücke: Was die geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO bedeuten, welche im Alltag wirklich vorkommen – und wie Sie einen Einsatzort prüfen, bevor Sie sich bewerben.