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Drohnenarten im Überblick: welche Bauform kann was

Multicopter, Starrflügler, VTOL, FPV: Welche Bauform wofür taugt – und warum für das Ergebnis meist nicht die Drohne entscheidet, sondern der Sensor, der darunter hängt.

Eine FPV-Drohne mit Rotorschutzringen und fest nach vorn gerichteter Kamera, von der Seite fotografiert

„Drohne“ ist ein Sammelbegriff für sehr verschiedene Fluggeräte. Zwischen dem Falt-Multicopter im Rucksack und dem Starrflügler, der stundenlang Flächen abfliegt, liegen Welten – und beide heißen im Alltag gleich. Wer einen Auftrag vergibt oder selbst kaufen will, kommt an zwei Unterscheidungen nicht vorbei: Bauform und Nutzlast.

Die Bauformen

Multicopter – der Standard

Vier, sechs oder acht Rotoren, senkrechter Start, punktgenauer Schwebeflug. Damit lassen sich Details anfliegen, Fassaden abfahren und Aufnahmen an exakt derselben Stelle wiederholen. Der Preis dafür ist die Flugzeit: Ein Multicopter hält sich mit reiner Motorkraft in der Luft, das kostet Energie. Übliche Größenordnung ist eine gute halbe Stunde je Akku, bei schwerer Nutzlast weniger.

Die Rotorzahl entscheidet weniger über die Leistung als über die Ausfallsicherheit: Ein Hexa- oder Oktocopter kann den Ausfall eines Motors kompensieren, ein Quadrocopter nicht. Deshalb sind über kritischer Infrastruktur oder in der Nähe von Menschen mehr Rotoren kein Luxus.

Gut für: Inspektion, Thermografie, Immobilien, Film, kleinere Vermessungsflächen – also für fast alles, was einzelne Objekte betrifft.

Starrflügler – die Fläche

Sieht aus wie ein kleines Flugzeug und erzeugt Auftrieb über die Tragfläche statt über Rotoren. Das macht ihn effizient: deutlich längere Flugzeiten, große abgedeckte Flächen pro Akku. Dafür kann er nicht schweben, braucht Platz zum Starten und Landen und ist bei Wind wählerischer.

Gut für: großflächige Vermessung, Kartierung, Land- und Forstwirtschaft, Korridore wie Straßen oder Leitungen.

VTOL – der Kompromiss

Startet und landet senkrecht wie ein Multicopter und fliegt dann wie ein Starrflügler weiter. Verbindet Flächenleistung mit der Unabhängigkeit von einer Startbahn – technisch aufwendiger, entsprechend teurer, und im Detail nie ganz so gut wie die jeweilige Spezialform.

Gut für: große Flächen ohne geeignetes Start- und Landegelände.

FPV – die Bewegung

Aus der Ich-Perspektive geflogen, meist mit Videobrille, oft selbst gebaut. Ermöglicht Kamerafahrten, die kein anderes Gerät hinbekommt: durch Hallen, Treppenhäuser, dicht an Objekten entlang. Dafür fehlen die Assistenzsysteme, die andere Drohnen stabil halten – FPV lebt vom Können des Piloten.

Gut für: Film und dynamische Bildsprache. Nicht geeignet für alles, was Messgenauigkeit verlangt.

Und die Sonderfälle

Schwerlast- und Transportdrohnen tragen Werkzeug, Sensorik oder Lasten und fallen fast immer aus der offenen Kategorie heraus. Indoor-Drohnen mit Käfig fliegen in Schächten, Silos und Kanälen, wo es kein GPS gibt. Beide sind Spezialgerät und entsprechend selten.

Die Nutzlast entscheidet, nicht die Bauform

Für den Auftrag ist meist zweitrangig, wie viele Rotoren das Gerät hat. Entscheidend ist, was darunter hängt:

SensorWofürWoran man Qualität erkennt
RGB-KameraFotos, Video, PhotogrammetrieSensorgröße, mechanischer Verschluss, Objektiv
ZoomInspektion aus Abstandoptischer, nicht digitaler Zoom
ThermalkameraFeuchtigkeit, Wärmebrücken, PVAuflösung des Thermalsensors, radiometrische Daten
LiDARVermessung unter BewuchsPunktdichte, Reichweite
MultispektralLandwirtschaft, VegetationAnzahl und Lage der Kanäle
RTK / PPKzentimetergenaue VerortungKorrekturdatenquelle, dokumentierte Genauigkeit

Ein Beispiel, das den Punkt macht: Für eine Dachthermografie ist eine Drohne mit mittelmäßiger Fotokamera und guter Thermalkamera brauchbar – umgekehrt nicht. Der Sensor bestimmt das Ergebnis, die Bauform nur den Weg dorthin.

Gewichtsklassen und was sie bedeuten

Seit der EU-Drohnenverordnung tragen neue Geräte eine Klassenkennzeichnung (C0 bis C6). Sie entscheidet zusammen mit dem Kompetenznachweis des Piloten, wie nah an unbeteiligten Menschen geflogen werden darf – nicht, ob ein Flug gewerblich ist.

Grob: Je leichter das Gerät, desto näher darf es an Menschen. Die verbreitete Faustregel „unter 250 Gramm ist alles erlaubt“ führt allerdings in die Irre: Sie betrifft nur einen Teil der Vorschriften, und die Registrierungs- und Versicherungspflicht bleibt davon unberührt. Für gewerbliche Aufträge sind die leichtesten Klassen ohnehin selten die richtige Wahl, weil ihnen Sensorik und Windstabilität fehlen.

Welche Genehmigungen wann dazukommen, steht ausführlich im Beitrag Genehmigungen für Drohnenflüge.

Was das für Sie heißt

Als Auftraggeber: Sie müssen keine Bauform vorgeben. Beschreiben Sie das Ergebnis – der Pilot weiß, welches Gerät dafür taugt. Nachfragen lohnt sich nur bei einem Punkt: ob die nötige Sensorik vorhanden ist. Eine Thermografie ohne Thermalkamera gibt es nicht.

Als Pilot: Die Bauform folgt Ihrem Einsatzfeld, nicht umgekehrt. Welche Überlegungen vor einem Kauf stehen, steht im Beitrag Welche Drohne sollte ich als Pilot kaufen?.

Dieser Beitrag ordnet Bauarten ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Klassenregeln der EU-Drohnenverordnung ändern sich; maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung.

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